Entlehnung. © Universität Wien / Barbara Mair

Entlehnung

Fast alle Medien (Bücher, CD-ROMs, etc.) aus den Beständen der Universitätsbibliothek können für die Benützung zu Hause entlehnt werden.

Grundsätzlich nicht entlehnbar sind ältere (vor mehr als 100 Jahren erschienene), besonders große, besonders wertvolle oder beschädigte Werke sowie Handapparate.

In Bibliotheken, in denen die Werke in Magazinen aufgestellt sind (z.B. in der Hauptbibliothek), müssen Sie die Bücher meistens über u:search bestellen, bevor Sie sie nach Hause mitnehmen können. In Bibliotheken mit frei zugänglichen Regalen können Sie die Bücher ggf. sofort mitnehmen.

Die Entlehndauer ist je nach Bibliothek unterschiedlich. In u:search finden Sie bei den Bestandsangaben des Werkes immer einen Hinweis, ob und für wie lange das Werk entlehnt werden kann. Bei weiteren Fragen zu Entlehnfristen, Verlängerung oder Rückgabe von Büchern lesen Sie bitte unsere FAQs oder wenden Sie sich bitte an eine*n Mitarbeiter*in in der jeweiligen Bibliothek.

Um Bücher zu entlehnen, ist ein Bibliotheksausweis erforderlich.


Mahngebühren

Wenn Sie entlehnte Bücher nicht rechtzeitig zurückbringen, werden, sofern Sie nicht gebührenbefreit sind, Mahngebühren verrechnet, und Ihre Benutzungsberechtigung wird bis zur Rückgabe des Buches und der Bezahlung der Mahngebühren gesperrt.

Aktuelle Gebühren:

  • € 2,00 Mahngebühr pro Mahnschreiben bzw. Mahnungs-E-Mail
  • € 0,30 Überschreitungsgebühr pro Buch und Tag ab dem Fälligkeitsdatum

Sobald die Entlehnfrist überschritten ist, erhalten Sie per E-Mail oder, falls Sie keine E-Mail-Adresse bekanntgegeben haben, per Post ein Mahnschreiben. Nach 9 Tagen erfolgt die 2. Mahnung ebenfalls per E-Mail, nach weiteren 9 Tagen die 3. Mahnung per Einschreiben.

Da Mahnungen per E-Mail versendet werden, prüfen Sie unbedingt, ob die in Ihrem Bibliothekskonto eingetragene E-Mail-Adresse richtig ist, und lesen Sie regelmäßig Ihre E-Mails!


Gesamtentlehndauer

Die maximale Entlehndauer beträgt 12 Monate. Möchten Sie ein Buch länger behalten, müssen Sie es regulär in der Bibliothek vorweisen und erneut entlehnen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit dem jeweiligen Bibliotheksstandort telefonisch oder per Mail in Verbindung.